THEMA: Impressum

Aw: Impressum 15 Jahre 2 Monate her #3291

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davon hab ich auch noch nicht gehört bei welchen domain namen ist es verpflichtung?

oder ist es nicht mehr gültig?
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Aw: Impressum 15 Jahre 2 Monate her #3292

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also bei welchen alles weiß ich nicht genau, aber ich kann sicher sagen dass das bei ner .de domain so ist, da hier die deutsche rechtssprechung greift.

grogster
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Aw: Impressum 15 Jahre 2 Monate her #3293

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Ich habe die board durch gelesen aber ich weiss immer noch nicht was alles da drauf soll?(jeder sagt was anderes:) )
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Aw: Impressum 15 Jahre 2 Monate her #3294

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also vor- und nachname, adresse und kontaktformular, dann ist das meiste gedeckt.
das impressum soll die möglichkeit bieten ohne umstände kontakt zum betreiber der website herstellen zu können.
wenn sich einer beschwert dann ist das in der regel kein problem mehr wenn das schon alles gegeben ist. nur ganz ohne gibts schnell stress

grogster
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Aw: Impressum 15 Jahre 1 Monat her #3460

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Ich hab mal im interne bissle google gequält. Impressum ist Pflicht Egal ob Geschäftsmäßig, Gewerblich, oder Privat. wer kein impressum hat läuft gefahr eine strafe bis zu 50.000,- € zu bekommen. zum impressum gehört wie grogster schon sagte.
Wer muss eine Anbieterkennzeichnung bereithalten?

Eine Anbieterkennzeichnung muss jeder Websitebetreiber zum Abruf bereithalten, der "geschäftsmäßig" Tele- oder Mediendienste anbietet. Zum Kreis der Verpflichteten gehört damit praktisch jeder Anbieter einer Website. Das Merkmal "geschäftsmäßig" darf nämlich nicht mit "geschäftlich" oder gar "gewerblich" verwechselt werden. Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient. Auch rein privat betriebene Website müssen deshalb gekennzeichnet werden. Nur wer sich lediglich an Diskussionen in Foren oder Newsgroups beteiligt oder dort Gegenstände zum Verkauf anbiete, muss seine Identität nicht offenbaren (Beucher/Leyendecker/v. Rosenberg, Mediengesetze, § 6 Rdnr. 3).

zum impressum gehört wie grogster schon sagte.

Vor und Nachname (keine abkürzungen)
Anschrifft (Strasse,Ort PLZ)
Telefonummer (hierbei kann man auch schreiben telfonNr nur per anfrage)
Wichtig E-mail adresse.

Hoffe ich konnte damit weiterhelfen
Letzte Änderung: 15 Jahre 1 Monat her von iceisland.
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